1.3. Je ein Exemplar der Pläne vom 4. Dezember 2023, gestempelt vom Rechtsamt der Bauund Verkehrsdirektion am 12. Dezember 2023 (Pläne Ansichten, Schnitt Rampe und Umgebungsgestaltungsplan), geht an die Beschwerdeführenden und an die Gemeinde Uetendorf. 2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten von CHF 2250.00 zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gemeinde Uetendorf hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 1325.05 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.