17/19 BVD 110/2023/118 Bei vorliegendem Ausgang des Verfahrens obsiegen die Beschwerdeführenden insofern, als dass die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens von CHF 22 353.10 auf CHF 20 160.85 reduziert werden. Darüber hinaus ist der angefochtene Entscheid jedoch zu bestätigen und die Beschwerdeführenden gelten als unterliegend. Es rechtfertigt sich, den Beschwerdeführenden drei Viertel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 2250.00, aufzuerlegen.