Die Beschwerdeführenden haben diese Aufwände für den ersten Fachbericht vom 28. Oktober 2021 nicht konkret gerügt. Der Aufwand der Fachgruppe für Gestaltungsfragen für den ersten Fachbericht ist denn auch nachvollziehbar und angemessen. Die Fachgruppe für Gestaltungsfragen musste zunächst die umfangreichen Baugesuchsunterla- 57 Pag. 2 der Vorakten 58 Vgl. pag. 70 der Vorakten 59 Pag. 3 der Vorakten 60 Pag. 124 der Vorakten 16/19 BVD 110/2023/118