Gemäss Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Bst. d und Abs. 3 der Gebührenverordnung der Gemeinde Uetendorf können für die Aufwendungen der Fachgruppe für Gestaltungsfragen die tatsächlichen Auslagen in Rechnung gestellt werden. Die Fachgruppe für Gestaltungsfragen verrechnet einen Stundenansatz von CHF 157.00.59