Mit Blick auf das im Koordinationsgesetz verankerte Beschleunigungsgebot ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde Uetendorf nach Eingang des überarbeiteten Baugesuches und entsprechendem Antrag der Beschwerdeführenden bzw. der Projektänderungen jeweils von den verschiedenen Behörden und Fachstellen die nötigen Amts- und Fachberichte eingeholt hat. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde einen Fachbericht der Fachgruppe für Gestaltungsfragen vom 28. Oktober 2021 eingeholt hat.