Gemäss Dispositiv- Ziff. D.5 des angefochtenen Entscheids wurde dieser 23 Adressaten eröffnet und umfasste die Zusammenstellung von 29 Beilagen. Der Aufwand von insgesamt 13 Stunden für die Redaktion und die Eröffnung des Gesamtentscheids ist daher gerechtfertigt. Nach dem Gesagten und insbesondere auch mit Blick auf die Baukosten von ca. CHF 9 Mio.58 sind für das «Baubewilligungsverfahren (Koordinationsverfahren [inkl. Projektänderungen])» Kosten von insgesamt CHF 10 025.00 angemessen.