Insgesamt hatte die Gemeinde somit vier Eingaben der Beschwerdeführenden (1. Baugesuch vom 10. Februar 2021, überarbeitetes Baugesuch vom 16. Juli 2021 sowie zwei Projektänderungen) baupolizeilich zu prüfen. Der Aufwand der Gemeinde hierfür war gross und wurde durch die Beschwerdeführenden verursacht, weil Letztere trotz Vorschlag der Gemeinde, zunächst den Fachbericht der Fachgruppe für Gestaltungsfragen abzuwarten, die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens verlangt haben. Für die Redaktion des Gesamtentscheids macht die Gemeinde einen Auf-