Die Beschwerdeführenden verlangten mit Schreiben vom 31. August 2021 die Baupublikation56 und damit die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens. Daraufhin erliess die Gemeinde die Leitverfügung mit dem Verfahrensprogramm im Sinne von Art. 6 Abs. 2 KoG und holte die Amtsund Fachberichte ein. Im Verlaufe des Baubewilligungsverfahrens reichten die Beschwerdeführenden zudem zwei Projektänderungen ein (24. Januar 2022 und 25. August 2022). Insgesamt hatte die Gemeinde somit vier Eingaben der Beschwerdeführenden (1. Baugesuch vom 10. Februar 2021, überarbeitetes Baugesuch vom 16. Juli 2021 sowie zwei Projektänderungen) baupolizeilich zu prüfen.