Mit Schreiben vom 19. August 2021 informierte die Gemeinde die Beschwerdeführenden über diesen Beschluss. Sie empfahl den Beschwerdeführenden, vor Einleitung des Baubewilligungsverfahrens die Stellungnahme der Fachgruppe für Gestaltungsfragen abzuwarten. Ausserdem hielt die Gemeinde fest: Sofern Sie beantragen, das Baubewilligungsverfahren einzuleiten und im Amtsanzeiger bekannt zu machen, werden Kosten generiert, welche bei einer allfälligen Überarbeitung des Bauvorhabens erneut anfallen werden (2. Baupublikation sowie allfällige Überarbeitung der Amts- und Fachberichte).55