In der Folge reichten die Beschwerdeführenden am 16. Juli 2021 ein überarbeitetes Baugesuch bei der Gemeinde ein.53 Die Hochbau- und Planungskommission erwog am 11. August 2021, dass die Grösse und Volumetrie des Bauvorhabens nach wie vor nicht zu überzeugen vermöge bzw. überdimensioniert erscheine. Sie beschloss daher, vor der Verfahrenseröffnung das Bauvorhaben der Fachgruppe für Gestaltungsfragen sowie der Tiefbau- und Umweltkommission zur Beurteilung der spezifischen Fragestellungen zu überweisen.54 Mit Schreiben vom 19. August 2021 informierte die Gemeinde die Beschwerdeführenden über diesen Beschluss.