Der detaillierten «Kostenzusammenstellung Aufwendungen Bauabteilung» lässt sich entnehmen, dass die Gemeinde für das Baubewilligungsverfahren 115.5 Stunden à CHF 100.00 in Rechnung gestellt hat. Erfasst sind Leistungen der Gemeinde vom Jahr 2018 bis ins Jahr 2023.51 Darin sind somit nicht nur die Kosten des Baubewilligungsverfahrens, sondern auch diejenigen des Bauvoranfrageverfahrens enthalten. Wie ausgeführt, besteht keine gesetzliche Grundlage, um für die Aufwände im Bauvoranfrageverfahren Kosten zu erheben.