c) Mit Dispositiv-Ziff. D.3. hat die Gemeinde den Beschwerdeführenden für das vorinstanzliche Verfahren Kosten von insgesamt CHF 22 353.10 auferlegt. Diese Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für das Baubewilligungsverfahren (Koordinationsverfahren [inkl. Projektänderungen]; total CHF 11 550.00) und für die «besonderen Bewilligungen» (total CHF 4010.00) sowie dem «Aufwand anderer Institutionen und Spesen» (total CHF 6793.10). Die Beschwerdeführenden wenden sich vorliegend nicht gegen die Kostentragungspflicht an sich, sondern beanstanden grundsätzlich die Höhe der Kosten bzw. einzelne Kostenpunkte des angefochtenen Gesamtentscheids.