Daran ändere die Höhe des Totalbetrags nichts, auch wenn dieser sehr hoch erscheinen möge. Das Äquivalenzund Kostendeckungsprinzip kämen im Übrigen nur bei der Ausgestaltung und Bemessung der einzelnen Kostenposten zum Tragen, nicht aber bezüglich des Totalbetrages und der Frage der Notwendigkeit eines Aufwands.