Die Fachgruppe für Gestaltungsfragen sei in ihren ergänzenden Berichten vom 22. März 2022 und 13. Oktober 2022 zum Schluss gekommen, an ihrer ursprünglichen Beurteilung ändere sich nichts. Das bedeute nicht, dass die Berichte keinen Aufwand generiert hätten oder überflüssig gewesen seien. Die Seitenanzahl sage nichts über die Aussagekraft und Qualität der Berichte aus. Aus dem Ergebnis der Berichte könne sodann nicht rückblickend auf die Notwendigkeit der Einholung geschlossen werden. Die Baugesuchstellenden hätten diese Kosten zu tragen, unabhängig des Inhalts der Berichte.