nur je eine Seite umfassen und quasi wortgleich ausführen, dass an den bisherigen Ausführungen festgehalten werde. Die Kosten von CHF 1056.80 für die Berichte seien massiv übersetzt. Weiter habe die Vorinstanz 14 Besprechungen mit Behörden, Anwohnern etc. durchgeführt. Die Anzahl Besprechungen sei viel zu hoch. Sinngemäss bringen die Beschwerdeführenden vor, auch der Aufwand für die Redaktion des angefochtenen Entscheids, der nur auf die Fachberichte der Fachgruppe für Gestaltungsfragen verweise und keine eigene Begründung formuliere, sei mit 13.25 Stunden zu hoch. Insgesamt habe die Vorinstanz das Verfahren nicht wirtschaftlich geleitet.