a) Schliesslich bringen die Beschwerdeführenden vor, die Kosten des Baubewilligungsverfahrens in der Höhe von CHF 22 153.10 seien massiv übersetzt. Erfahrungsgemäss beliefen sich die Kosten für solche Verfahren auf weniger als die Hälfte des eingeforderten Betrages. Das Äquivalenzprinzip sei verletzt. Viele der Aufwände der Baubewilligungsbehörde seien nicht notwendig und die Einholung von diversen Berichten obsolet gewesen. Exemplarisch seien die Fachberichte der Fachgruppe für Gestaltungsfragen zu erwähnen.