Würden diese Anlagen im Erdgeschoss oder Untergeschoss platziert, verursache der Luftstrom höhere Emissionen, als bei der Dachaufstellung. Zudem würden die Lüftungsöffnungen direkt an die Nachbarliegenschaften ausgerichtet und die Bewohner des Mehrfamilienhauses selbst würden durch Lärmemissionen beeinträchtigt. Mit der Dachaufstellung könne dies verhindert werden. Das geplante Gebäude überrage die umliegenden Gebäude um mindestens sieben Meter. Der Schall trete nicht direkt auf die umliegenden Liegenschaften und die Dachaufbordung sowie die Dachkante brächen den Luftschall.