f) Gegen die Erteilung einer Ausnahmebewilligung spricht sodann, dass das Gebiet entlang der I.________strasse dicht bebaut ist, die I.________strasse teilweise nur knapp über 4 m breit ist und Gegenverkehr besteht.31 Strassen mit Gegenverkehr sollten eine Fahrbahnbreite von 4.2 m nicht unterschreiten (vgl. Art. 7 Abs. 2 BauV). Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die I.________strasse künftig verbreitert und ausgebaut wird. Der Strassenabstand dient unter anderem dazu, eine denkbare spätere Strassenerweiterung nicht zu beeinträchtigen.32 Bei einer Unterschreitung des Strassenabstandes würde das Bauvorhaben den Strassenausbau erschweren.