1.5% auf.29 Aufgrund der Grösse, Lage und Form der Parzelle besteht ein gewisser Planungsspielraum. Die Parzelle Nr. H.________ bietet genügend Platz für ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Attikageschoss und Einstellhalle, ohne dass eine Unterschreitung des Strassenabstandes durch die Einstellhalle notwendig ist. Aus diesem Grund sind vorliegend daher keine besonderen Verhältnisse für die Unterschreitung des Strassenabstandes ersichtlich. Daran ändern auch die Vorbringen der Beschwerdeführenden in ihrem (ergänzten) Ausnahmegesuch vom 25. Februar 2022 bzw. 7. Dezember 2023 nichts.