Die Tiefbau- und Umweltkommission der Gemeinde Uetendorf hat mit Amtsbericht vom 1. November 2021 die Ausnahmebewilligung beantragt, wobei lediglich auf die Begründung der Beschwerdeführenden in ihrem Ausnahmegesuch verwiesen wird.27 Nach Eingang der Projektänderung äusserte sich die Tiefbau- und Umweltkommission mit Amtsbericht vom 20. Mai 2022 erneut zur Unterschreitung des Strassenabstandes. Wiederum verwies sie nur auf die Begründung im Ausnahmegesuch. In Ziff. C.12 des angefochtenen Entscheids hält die Gemeinde einzig fest, dass der Strassenabstand gegenüber der I.________strasse unterschritten werde und die Tiefbau- und Umweltkommission die Ausnahmebewilligung erteilt habe.