Die Bandbreite der möglichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge gemäss Bauverordnung liegt bei 28 Wohnungen gemäss Berechnung bei mindestens 14 und maximal 56 Parkplätzen. Das Mittel der zulässigen Einstellhallenplätze für Motorfahrzeuge liegt somit bei 35 Parkplätzen. Zieht man die 4 Besucherplätze vor der Einstellhalle ab, ergeben sich noch 31 Plätze. Würden zusätzlich die 4 Einstellhallenplätze durch die bereits zugesagte Unterschreitung des unterirdischen Strassenabstandes wegfallen, käme man noch auf 27 Einstellhallenplätze, was weniger als einem Einstellhallenplatz pro Wohnung entsprechen würde.