Das geplante erste Untergeschoss beeinträchtigt das Strassenprofil nicht. Oberkante Untergeschoss befindet sich deutlich unter dem heutigen gewachsenen Boden (Strassenniveau). Durch das Einhalten eines Grenzabstandes von 1m zur Strasse wird die Gemeindestrasse nicht beeinträchtigt. Dies bedeutet, dass der Spielraum für spätere Installationen von Hydranten oder einer Strassenbeleuchtung vorhanden ist. Auch wird durch das Erstellen des ersten Untergeschosses in den Strassenabstand mit den aufgezeigten Massnahmen (Abstand 1m/klar unter Terrain) kein wesentlich öffentliches Interesse und auch nicht privates Interesse in der Umgebung beeinträchtigt. […]