Eine weitere Reduktion dieser Fläche sei dringend zu vermeiden. Durch die Erteilung der Ausnahmebewilligung würden keine wesentlichen öffentlichen Interessen beeinträchtigt. Die Einstellhalle sei gemäss Erwägungen im Gesamtentscheid vom 14. Juli 2023 denn auch nicht Grund für den Bauabschlag. In ihren Schlussbemerkungen vom 28. Dezember 2023 führt die Gemeinde aus, ihr sei nicht bekannt, dass eine Ausnahmebewilligung ohne Bauentscheid erteilt werden könne. Das sei vorliegend auch nicht geschehen. Die Ausnahmebewilligung könne als erteilt betrachtet werden, wenn das vorliegende Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sei.