b) Die Beschwerdeführenden erklären in ihrer Stellungnahme vom 8. Dezember 2023, die Einstellhalle würde ohne die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstandes um bis zu sechs Parkplätze kleiner. Bei 28 Wohnungen und 25 Parkplätzen bedeute das, dass nicht für jede Wohnung ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden könne. Die Parkplatzsituation im Quartier sei bereits mehr als prekär, da es kaum öffentliche Parkplätze gebe. Es sei daher im Interesse der Quartierbewohner, dass die Einstellhalle über genügend Abstellplätze verfüge. Weiter seien in der Einstellhalle auch Abstell- und Ladeplätze für E-Bikes geplant.