Vielmehr gewännen damit die Ästhetikbestimmungen an Bedeutung und sollten Bauvorhaben jederzeit hohen ortsbaulichen Qualitätsansprüchen genügen. In ihren Schlussbemerkungen vom 28. Dezember 2023 ergänzt die Gemeinde, die Stellungnahme der Beschwerdeführenden vom 8. Dezember 2023 zur Innenaufstellung der Wärmepumpe und zum Strassenabstand bestätige, dass das Projekt überdimensioniert sei und einen falsch geplanten Wohnungsspiegel aufweise.