Die Gemeinde habe im Rahmen der Ortsplanungsrevision die Parzelle Nr. H.________ der Wohnzone W3 zugeteilt und die Aufhebung der Ausnützungsziffer beschlossen. Eine oberirdische Geschossflächenziffer habe sie nicht eingeführt. Im engeren Umkreis der Parzelle Nr. H.________ kämen fünf verschiedene Zonenzuteilungen vor (Arbeitszone A IIb, Wohn- und Gewerbezone WG2, Wohn- und Gewerbezone WG3, Wohnzone W2 E [Ebene] und Wohnzone W3). Es liege somit eine sehr heterogene Struktur des Gebiets vor. Im Quartier gebe es vielerlei unterschiedliche Nutzungsarten, Gesamthöhen, Gebäudelängen, Anzahl Vollgeschosse und Grenzabstände.