[…] Die Bauherrschaft plant auf der Parzelle Nr. H.________ die Erstellung eines Ersatzneubaus mit maximaler Ausnützung. […] Die Grundfläche des dreigeschossigen Gebäudes mit Attikageschoss folgt nord- und ostseitig den minimalen Grenzabständen von 5 Metern, westseitig dem minimalen Strassenabstand von 3.6 Meter. […] Südseitig wird ein Abstand von ca. 12 Metern zur leicht geknickten Parzellengrenze eingehalten. Das durch die Parzellenform definierte Volumen weist somit eine nahezu maximale, baurechtliche Grundfläche auf. […]