a) Vorliegend ist zunächst umstritten, ob das Bauvorhaben den ästhetischen Anforderungen entspricht. Die Fachgruppe für Gestaltungsfragen der Gemeinde Uetendorf (vgl. Art. 27 GBR6) hat im vorinstanzlichen Verfahren mehrmals Stellung genommen. In ihrem Fachbericht vom 28. Oktober 2021 hielt sie unter anderem Folgendes fest: