Mit Instruktionsverfügung vom 16. November 2023 erteilte das Rechtsamt den Beschwerdeführenden Gelegenheit, den Umgebungsgestaltungsplan hinsichtlich des Aufenthaltsbereiches und der Kinderspielplatzfläche zu verbessern. Weiter bat das Rechtsamt die Beschwerdeführenden, Ansichts- und Schnittpläne einzureichen, auf denen die Gesamthöhe gemäss Art. 14 BMBV2 korrekt eingezeichnet ist. Sodann erachtete das Rechtsamt aufgrund einer summarischen Prüfung als fraglich, ob besondere Verhältnisse zur Unterschreitung des Strassenabstandes durch das erste Untergeschoss vorliegen.