3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte mit Instruktionsverfügung vom 27. Juli 2023 die Vorakten ein, führte den Schriftenwechsel durch und erteilte den Einsprecherinnen und Einsprechern Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Mit Beschwerdeantwort vom 28. August 2023 beantragt die Gemeinde Uetendorf, die Beschwerde sei unter Kostenfolge abzuweisen und der Gesamtentscheid vom 14. Juli 2023 sei zu bestätigen. Die Einsprecherinnen und Einsprecher verzichteten auf eine Beteiligung am Beschwerdeverfahren.