2. Eventualiter zu 1: Sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne der oberinstanzlichen Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Eventualiter zu 1: Sei die Kostenauflage gemäss Gesamtbauentscheid vom 14. Juli 2023 der Vorinstanz neu festzusetzen, mithin erheblich zu reduzieren, subeventualiter sei die Angelegenheit (Kosten) zur Neubeurteilung im Sinne der oberinstanzlichen Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.