Mit Gesamtentscheid vom 14. Juli 2023 erteilte die Gemeinde Uetendorf den Beschwerdeführenden aus ästhetischen Gründen den Bauabschlag (Dispositiv-Ziff. D.1. des angefochtenen Entscheids). Zudem auferlegte die Gemeinde den Beschwerdeführenden Verfahrenskosten für das 1/19 BVD 110/2023/118 Baubewilligungsverfahren in der Höhe von CHF 22 353.10 (Dispositiv-Ziff. D.3. des angefochtenen Entscheids).