Die Beschwerdeführenden reichten am 11. Februar 2021 bei der Gemeinde Uetendorf ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 28 Wohnungen und einer Autoeinstellhalle auf der Parzelle Nr. H.________. Am 25. Februar 2022 ersuchten die Beschwerdeführenden zudem um Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands gegenüber der I.________strasse durch das erste Untergeschoss (Autoeinstellhalle). Gegen das Bauvorhaben gingen mehrere Einsprachen ein. Im Verlaufe des Baubewilligungsverfahrens reichten die Beschwerdeführenden zwei Projektänderungen ein (24. Januar 2022 und 25. August 2022).