1. Die Beschwerdeführenden sind Grundeigentümerin und Grundeigentümer der Parzelle Uetendorf Grundbuchblatt Nr. H.________. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Uetendorf, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) am 26. Februar 2019, wurde die Parzelle Nr. H.________ von der Wohnzone W2 in die Wohnzone W3 aufgezont. Die Beschwerdeführenden reichten am 11. Februar 2021 bei der Gemeinde Uetendorf ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 28 Wohnungen und einer Autoeinstellhalle auf der Parzelle Nr. H.________.