Die Ziffern 4.3 und 4.4 des Bauentscheids der Gemeinde Gals vom 29. Juni 2023 sowie die Verfügung des AGR vom 14. Juni 2023 bleiben unverändert bestehen. 3. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 337.50 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Der Kanton (AGR) hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Betrag von CHF 6858.10 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben