- Das frei werdende Gelände im Bereich des Bauernhauses Nr. H.________ ist nach Abbruch dieses Gebäudes innert zwei Monaten zu rekultivieren und zu begrünen oder einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. - Vor dem Abbruch ist der Gemeinde ein Entsorgungskonzept einzureichen. Die Abbrucharbeiten dürfen erst aufgenommen werden, wenn das Entsorgungskonzept von der Gemeinde genehmigt wurde. Die Entsorgungsnachweise sind zudem während drei Jahren aufzubewahren.