liegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als knapp überdurchschnittlich zu werten, da neben dem Schriftenwechsel ein Gutachten eingeholt und ein Augenschein durchgeführt wurde und die Parteien dazu Stellung zu nehmen hatten. Die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses sind insgesamt als durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 7000.00 als angemessen.