a) Im Ergebnis wird einerseits das Verfahren in Bezug auf den mit Baugesuch vom 25. März 2019 ersuchten Anbau einer Garage an das Gebäude Nr. I.________ als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. Andererseits werden Ziffer 4.1 und 4.2 des Bauentscheids der Gemeinde Gals vom 29. Juni 2023 (verweigerte Abbruchbewilligung für das Bauernhaus Nr. H.________) sowie die Verfügung des AGR vom 29. Juni 2022 aufgehoben und das Baugesuch vom 25. März 2019 für den Abbruch des Bauernhauses Nr. H.________ wird bewilligt. Insoweit wird die Beschwerde gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Ziffer 4.3 des Bauentscheids der Gemeinde