Neben einer realistischen Kapitalverzinsung von 2.3 % für das Fremd- und Eigenkapital wurden im Gutachten für Zuschläge ein Zinssatz von insgesamt 1.9 % eingesetzt (Betriebskosten 0.3 %, laufender Unterhalt 0.5 %, Rückstellungen für grosszyklische Erneuerungen 0.6 %, strukturelles Mietzinsrisiko 0.3 % und Verwaltungskosten 0.2 %). Die Zinssätze dieser Zuschläge bewegen sich im Rahmen dessen, was auch von den anerkannten Fachverbänden empfohlen wird.49 Die BVD sieht daher keinen Anlass, den vom Gutachter angewendeten Zinssatz von 4.2 % anzuzweifeln.