Dass bei der Minimalvariante mit blosser Substanzerhaltung (Szenario 4.1) nur eine Lagervermietung möglich ist und diese angesichts der peripheren Lage des Hauses und der mässigen Eignung der Räumlichkeiten für eine Lagerhaltung nur einen kleinen Ertrag (im Gutachten auf CHF 4000.00 geschätzt) einbringen kann, ist schlüssig. Bei der Berechnung der jährlich erzielbaren Erträge für eine Wohnnutzung im sanierten bestehenden Wohnteil (Szenario 4.2) sowie zusätzlich im erweiterten, neu zu schaffenden Wohnraum (Szenario 4.3) ging der Gutachter – den Angaben in den Berechnungen des vom Beschwerdeführer eingereichten Gutachtens E._______