Anlässlich des Augenscheins einigten sich die Beteiligten daher darauf, dass der Verkauf kein zu prüfendes Szenario darstellt und der Gutachter nur die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung im Zusammenhang mit einer Vermietung zu prüfen hat.46 Dass bei der Minimalvariante mit blosser Substanzerhaltung (Szenario 4.1) nur eine Lagervermietung möglich ist und diese angesichts der peripheren Lage des Hauses und der mässigen Eignung der Räumlichkeiten für eine Lagerhaltung nur einen kleinen Ertrag (im Gutachten auf CHF 4000.00 geschätzt) einbringen kann, ist schlüssig.