Dazu kommt, dass der Verkauf eines Gebäudes inmitten des Betriebszentrums eines aktiven landwirtschaftlichen Betriebs schwierig sein dürfte. Anlässlich des Augenscheins einigten sich die Beteiligten daher darauf, dass der Verkauf kein zu prüfendes Szenario darstellt und der Gutachter nur die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung im Zusammenhang mit einer Vermietung zu prüfen hat.46