Auch die vom Gutachter berechneten möglichen Erträge der verschiedenen Sanierungsvarianten erscheinen der BVD nachvollziehbar und plausibel. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass ein Verkauf des Gebäudes bzw. einzelner Wohnungen den strengen Restriktionen des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) unterstellt ist, weshalb ein solcher kaum als realistisch erscheint. Dazu kommt, dass der Verkauf eines Gebäudes inmitten des Betriebszentrums eines aktiven landwirtschaftlichen Betriebs schwierig sein dürfte.