___ vom 21. Dezember 2021 – basieren auf diesen plausiblen Annahmen und statischen Beurteilungen und beinhalten neben Kosten einer minimalen Umgebungssanierung zusätzlich in üblicher Weise eine Position für Unvorhergesehenes von 10 % und für Gebühren sowie Bauzinsen von 6 %. Zudem zog der Gutachter gemäss seinen Ausführungen für die Schätzung der Sanierungskosten die Bauabrechnungen von vier vergleichbaren Bauernhaussanierungen bei, bei welchen der Ausgangs- und Endzustand vergleichbar mit dem vorliegenden Objekt ist. Die BVD sieht daher insgesamt keinen Anlass, diese fachmännische Beurteilung in Frage zu stellen.