Da auch der Gutachter diese statischen Beurteilungen als schlüssig bezeichnet, besteht für die BVD kein Anlass, weitere baustatische Gutachten einzuholen, wie dies die KDP in ihrer Stellungnahme vom 15. Dezember 2023 verlangt. Die vom Gutachter geschätzten Sanierungskosten für eine reine Substanzerhaltung (Szenario 4.1) von CHF 840 000.00 – welche tiefer sind als die entsprechende Beurteilung in dem vom Beschwerdeführer eingereichten Gutachten E._______