nen Eindruck und die vorhandenen fachlichen Beurteilungen plausibel. So befindet sich einerseits der Wohnteil in einem schlechten Zustand, sowohl was das Innere als auch was die Gebäudehülle und die technischen Installationen anbelangt, so dass dieser für eine Wohnnutzung umfassend zu sanieren ist (Heizung, Sanitärinstallationen, elektrische Installationen, energietechnische Sanierung, usw.). Andererseits weist auch die ganze Dachkonstruktion, welche den gesamten Tennbereich überspannt, grössere Verformungen und damit statische Mängel auf, wie die vom Beschwerdeführer eingereichten statischen Beurteilungen des Holzbauingenieurs F._____