g) Die vom Gutachter berechneten Sanierungskosten der verschiedenen Szenarien sind nicht zu beanstanden. Sie basieren auf der Beurteilung, wonach der Zustand des Gebäudes schlecht sei, die notwendige Eingriffstiefe der Sanierungsarbeiten sehr gross sei und nicht nur statische Schwachstellen angepasst werden müssten, sondern ebenfalls alle energietechnischen Vorschriften einzuhalten seien. Diese Beurteilung ist gestützt auf den anlässlich des Augenscheins gewon-