liche Lager- oder Stallflächen) und nichtlandwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten (landwirtschaftsfremde Lagernutzung wie Winterlager für Boote, Wohnmobile oder Lagerflächen ohne grosse Lagerbewegungen; nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetrieb wie Hofladen oder Agrotourismus; landwirtschaftsfremde Wohnnutzung mit einer Erweiterung dieser Wohnnutzung in den Ökonomieteil um bis zu 60 % der bestehenden Bruttogeschossfläche) des Gebäudes aus.37 Ob diese theoretisch denkbaren Nutzungsmöglichkeiten gestützt auf die Vorgaben in der Raumplanungsgesetzgebung (Art. 16a RPG für die zonenkonforme Nutzung, Art. 24a RPG für Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen, Art.