Unabhängig vom tatsächlichen Bedarf und der rechtlichen Zulässigkeit nach den Vorgaben der Raumplanungsgesetzgebung ging der Gutachter in seinen Ausführungen hinsichtlich der allfälligen Nutzungsmöglichkeiten gestützt auf die Vorgaben des Rechtsamts in der Verfügung vom 24. November 2023 von landwirtschaftlichen (landwirtschaftlicher Wohnraum und landwirtschaft-