Mit den heutigen Möglichkeiten seien aber eigentlich alle Gebäude technisch sanierungsfähig. Die notwendige Eingriffstiefe der Sanierungsarbeiten sei allerdings sehr gross und es müssten nicht nur Schwachstellen angepasst, sondern ebenfalls alle energietechnischen Vorschriften erfüllt werden. Eine Sanierung bedinge einen Rückbau bis in einen Rohbauzustand. Der Gutachter legt damit dar, dass eine Sanierung aus technischer Sicht, wenn auch mit grossem Aufwand, möglich ist. Es ist nicht ersichtlich und wird vom Beschwerdeführer im Übrigen auch nicht geltend gemacht, inwiefern diese Beurteilung durch einen neutralen und erfahrenen Gutachter nicht zutreffen sollte.